Kurtaxe am Bodensee 2026

Alle Gemeinden, aktuelle Sätze und praktische Abwicklung für Ferienwohnung-Eigentümer.

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Auf einen Blick

  • Kurtaxe zahlen: Gäste, nicht der Eigentümer – aber Sie als Vermieter sind für die Eintreibung und Abführung verantwortlich
  • Sätze variieren: Von 1,50 EUR (Reichenau, Nebensaison) bis 4,50 EUR (Meersburg) pro Person/Nacht — Konstanz rechnet stattdessen prozentual (5,6 % des Übernachtungsentgelts)
  • Saisonabhängig: Hauptsaison (Mai–Sept.) meist teurer als Nebensaison
  • Kinder befreit: In den meisten Gemeinden bis Alter 6–7 Jahre oder Schulende
  • Rechtliche Basis: Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW), §§ 43–48
  • Abwicklung: Meldescheine, monatliche oder quartalsweise Abrechnung mit der Gemeinde
  • Bußgelder: Fehlende oder verspätete Abführung kann kostspielig werden – lückenlose Dokumentation ist Pflicht
  • Plattformen: Airbnb und Booking.com unterstützen teilweise automatische Eintreibung und Abführung

Einleitung: Warum Kurtaxe für Ferienwohnung-Eigentümer wichtig ist

Die Kurtaxe (auch Übernachtungsabgabe oder Fremdenverkehrsabgabe genannt) ist eine Gebühr, die Urlaubsgäste für ihren Aufenthalt am Bodensee zahlen. Als Eigentümer oder Betreiber einer Ferienwohnung sind Sie nicht selbst Steuerzahler – stattdessen sind Sie in der Rolle des Eintreibers und Abführenden. Das bedeutet: Sie sammeln die Kurtaxe von Ihren Gästen ein und leiten sie an die zuständige Gemeinde weiter.

Das klingt einfach, birgt aber Tücken. Viele Eigentümer wissen nicht genau, welche Sätze in ihrer Gemeinde gelten, wie die Abrechnung funktioniert oder was bei Verstößen droht. Falsche oder fehlende Abführung kann zu Bußgeldern, Nachzahlungen und Reputationsschäden führen.

Dieser Ratgeber deckt alle wichtigen Punkte zur Kurtaxe am Bodensee ab – von der rechtlichen Grundlage über die aktuelle Satz-Tabelle bis zur praktischen Abwicklung.

Was ist die Kurtaxe? Rechtliche Grundlagen

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die von vielen Fremdenverkehrsgemeinden erhoben wird, um öffentliche Infrastruktur und touristisches Marketing zu finanzieren. Am Bodensee sind es vor allem die Ufer-Gemeinden und Städte, die Kurtaxe verlangen.

Rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg: Das Kommunalabgabengesetz (KAG BW), insbesondere §§ 43–48, regelt die Erhebung von Kurtaxe und ähnlichen Tourismusabgaben. Jede Gemeinde erarbeitet eine Satzung, die festlegt:

  • Wer Kurtaxe zahlt (Personenkreis: Übernachtungsgäste)
  • Welche Höhe gilt (unterschiedlich je nach Saison, Alter, Art der Unterkunft)
  • Welche Befreiungen es gibt (z. B. Kinder, Verwandte, berufliche Gründe)
  • Wie die Abrechnung erfolgt (Meldescheine, Fristen)
  • Was bei Nichtpayment droht (Bußgelder, Verzugszinsen)

Die genaue Satzung ist im Rathaus jeder Gemeinde verfügbar und oft auch online einsehbar.

Wer muss Kurtaxe zahlen? Die Rollenteilung

Das ist ein kritischer Punkt, an dem viele Missverständnisse entstehen:

  • Der Gast: Zahlt die Kurtaxe. Sie ist eine „Unterkunftsabgabe", d. h., jeder Übernachtungsgast wird fällig.
  • Der Eigentümer/Betreiber (Sie): Sind verpflichtet, die Kurtaxe von den Gästen einzuziehen und der Gemeinde zu melden/abzuführen. Das ist eine Verwaltungsaufgabe, die Sie vertraglich delegieren können (z. B. an ein Verwaltungsunternehmen).

Beispiel 1 — fester Betrag (Meersburg): Ein Paar verbringt 5 Nächte in Ihrer Meersburger Ferienwohnung (Hauptort). Bei 4,50 EUR je Person und Aufenthaltstag fallen 5 × 4,50 EUR × 2 = 45,00 EUR Kurtaxe an.

Beispiel 2 — prozentual (Konstanz): Konstanz erhebt seit dem 01.04.2023 keine Kurtaxe mehr, sondern eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Übernachtungsentgelts inkl. MwSt. Dasselbe Paar zahlt für 5 Nächte insgesamt 750 EUR Übernachtungsentgelt (150 EUR pro Nacht, ohne Verpflegung und Nebenleistungen) — die Abgabe beträgt dann 750 EUR × 5,6 % = 42,00 EUR. Anders als bei einem festen Betrag steigt sie also mit Ihrem Übernachtungspreis.

In beiden Fällen müssen Sie den Betrag von den Gästen einziehen (per Meldeschein oder Kautionsvorbehalt) und fristgerecht an die Gemeinde abführen. Die Meldefristen legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — bitte dort prüfen.

Wichtig: Sie müssen die Kurtaxe unabhängig davon eintreiben und abführen, ob die Plattform (Airbnb, Booking, Vrbo) dies tut oder nicht. Falls Sie nicht selbst abführen, müssen Sie die vollständige Verantwortung schriftlich an den Plattform-Betreiber oder ein Verwaltungsunternehmen übertragen und dies dokumentieren.

Merksatz: Die Kurtaxe tragen die Gäste. Sie sind aber als Vermieter rechtlich verantwortlich für die korrekte Eintreibung und Abführung. Das ist nicht optional – es ist Ihre Pflicht, egal ob Sie eine Person oder 50 Ferienwohnungen verwalten.

Aktuelle Kurtaxe-Sätze für alle Bodensee-Gemeinden 2026

Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Sätze für die wichtigsten Bodensee-Gemeinden. Diese Werte basieren auf Informationen von Anfang 2026 und sind Richtwerte und Bereiche. Exakte Sätze können sich kurzfristig ändern, und Sie sollten Ihre zuständige Gemeinde immer direkt kontaktieren, um die aktuellen Sätze für Ihren Betrieb zu bestätigen.

Wichtiger Hinweis: Die Sätze stammen aus den Satzungen der jeweiligen Gemeinden bzw. aus der konsolidierten Übersicht von Bodensee-West. Stand: 08/2026. Satzungen werden regelmäßig geändert, teilweise jährlich. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Sätze. Bitte erfragen Sie die aktuellen, bindenden Sätze direkt bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie Ihre Gäste informieren oder abrechnen. Die Kurtaxe wird regelmäßig angepasst, teilweise jährlich.
Gemeinde / Stadt Art der Abgabe Hauptsaison (01.04.–31.10.) Nebensaison (01.11.–31.03.) Kinder Stand & Quelle
Konstanz Übernachtungssteuer 5,6 % des Übernachtungsentgelts inkl. MwSt. 5,6 % (keine Saisonstaffelung) Minderjährige befreit seit 01.04.2023
Ortsrecht Konstanz
Überlingen Kurtaxe 4,10 € (Kurbezirk I) / 3,40 € (II) 3,20 € (I) / 2,80 € (II) bis vollendetes 15. Lj. frei seit 01.01.2026
Kurtaxesatzung Überlingen
Meersburg Kurtaxe 4,50 € (Hauptort) / 3,20 € (Ortsteile) — ganzjährig dieselben Sätze bis 6 J. frei, 6–15 J. 30 % ermäßigt seit 01.01.2026
Kurtaxe Meersburg
Sipplingen Kurtaxe 3,90 € 2,50 € bis vollendetes 15. Lj. frei seit 01.01.2025
Kurtaxe Sipplingen
Hagnau Kurtaxe 3,70 € 1,85 € bis vollendetes 15. Lj. frei seit 01.01.2026
Kurtaxe Hagnau
Bodman-Ludwigshafen Kurtaxe 3,50 € 2,50 € bis einschl. 14 J. frei Änderungssatzung 05.11.2024
Gemeinde Bodman-Ludwigshafen *
Radolfzell Kurtaxe 3,00 € 3,00 € (keine Saisonstaffelung) bis einschl. 14 J. frei seit 01.01.2025
Kurtaxesatzung Radolfzell
Allensbach Kurtaxe 3,30 € (Kernort) / 3,00 € (Ortsteile) / 2,15 € (Klinikgebiet, ganzjährig) 1,80 € (Kernort & Ortsteile) bis vollendetes 15. Lj. frei seit 01.01.2026
Kurtaxe Allensbach
Reichenau Kurtaxe 3,30 € (Gewann Schlafbach 2,00 €) 1,50 € bis vollendetes 15. Lj. frei seit 01.01.2026
Ortsrecht Reichenau
Friedrichshafen Kurtaxe 2,80 € 1,70 € bis 6 J. frei, 6–18 J. 50 % auf Antrag seit 01.01.2025
Satzungen Friedrichshafen
Lindau (BY) Kurbeitrag 3,30 € (ab 16 J.) / 2,00 € (6–16 J.) 2,20 € (ab 16 J.) / 1,20 € (6–16 J.) unter 6 J. frei seit 01.04.2021
Stadtrecht Lindau

Erläuterungen zur Tabelle:

  • Zwei verschiedene Abgaben: Die meisten Gemeinden erheben eine Kurtaxe bzw. einen Gästebeitrag nach § 43 KAG BW — einen festen Betrag pro Person und Aufenthaltstag. Konstanz hat die Kurtaxe zum 31.03.2023 abgeschafft und erhebt seither eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Übernachtungsentgelts inkl. MwSt.; Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. In Konstanz steigt die Abgabe also mit Ihrem Übernachtungspreis.
  • Saison: Die meisten Gemeinden staffeln nach Hauptsaison (01.04.–31.10.) und Nebensaison (01.11.–31.03.). Meersburg, Radolfzell und Konstanz erheben ganzjährig denselben Satz. Mehrere Gemeinden staffeln zusätzlich nach Kurbezirken: Überlingen (I = südlich der B 31 alt, II = übriges Gemeindegebiet), Allensbach (Kernort / Ortsteile Hegne, Kaltbrunn und Langenrain-Freudental / Klinikgebiet) und Reichenau (Sondersatz für das Gewann Schlafbach). Prüfen Sie, in welchem Bezirk Ihre Wohnung liegt — der Unterschied beträgt bis zu 1,15 € pro Person und Nacht.
  • Kinder: Die Altersgrenzen unterscheiden sich erheblich — von „bis zum vollendeten 6. Lebensjahr" (Meersburg, Friedrichshafen) über „bis zum vollendeten 15. Lebensjahr" (die meisten BW-Gemeinden) bis zu „alle Minderjährigen" (Konstanz). Teilweise gibt es Ermäßigungen statt voller Befreiung — in Friedrichshafen nur auf Antrag.
  • An- und Abreisetag zählen in den meisten Satzungen zusammen als ein Aufenthaltstag.
  • Bayern: Lindau erhebt auf Grundlage von Art. 7 BayKAG einen Kurbeitrag — andere Rechtsgrundlage als in Baden-Württemberg, mit eigener Altersstaffelung.
  • Weitere Befreiungen (Tagesgäste, Geschäftsreisende, Schullandheime, Schwerbehinderte, Begleitpersonen) regelt jede Satzung eigenständig — bitte im Einzelfall prüfen.
  • * Bodman-Ludwigshafen: Die Sätze 3,50 € / 2,50 € stammen von der offiziellen Gemeindeseite. Die zugrunde liegende Änderungssatzung vom 05.11.2024 liegt nur als nicht maschinenlesbarer Scan vor, sodass wir den Wortlaut nicht gegenprüfen konnten — die Basissatzung von 2020 nennt noch 3,00 € / 2,00 €. Im Zweifel kurz bei der Tourist-Information nachfragen.

Wie wird die Kurtaxe abgewickelt? Prozess und Fristen

Die praktische Abwicklung folgt einem standardisierten Schema, das sich je nach Gemeinde nur geringfügig unterscheidet:

Schritt 1: Meldeschein ausfüllen

Für jeden Gast müssen Sie einen Meldeschein (auch Übernachtungsmeldeschein oder Fremdenverkehrsformular genannt) ausfüllen. Dieser enthält:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Gastes
  • Adresse (falls erforderlich)
  • Ankunft- und Abreisedatum
  • Art und Adresse der Unterkunft
  • Befreiungsgründe (falls zutreffend)

Viele Gemeinden stellen Formulare (PDF oder Excel) zur Verfügung. Einige ermöglichen auch die elektronische Einreichung oder Schnittstellen über Plattformen.

Schritt 2: Kurtaxe eintreiben

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Kurtaxe von den Gästen zu erhalten:

  • Vorauskasse: Kurtaxe wird zusammen mit der Unterkunftsgebühr eingezogen (saubere Lösung).
  • Ortstaxe vor Ort: Gast bezahlt bei Ankunft/Abreise in bar.
  • Automatische Plattform-Abwicklung: Airbnb, Booking.com oder andere Plattformen ziehen es ein (falls die Gemeinde dies akzeptiert).
  • Durch Verwaltungsunternehmen: Ein Betreiber wie FeWo Verwaltung Roller kümmert sich um alles.

Schritt 3: Abrechnung und Abführung

Die Fristen stehen in der jeweiligen Satzung und unterscheiden sich stärker, als die meisten Eigentümer erwarten. Belegte Beispiele aus der Region:

  • Allensbach: Abführung bis zum 10. des Folgemonats (§ 10 Abs. 3 der Kurtaxesatzung).
  • Bodman-Ludwigshafen: Abführung quartalsweise (§ 8 Abs. 3).
  • Reichenau: Erhebung per Bescheid, zahlbar einen Monat nach Bekanntgabe (§ 8 Abs. 3).
  • Radolfzell: Die Beträge werden von der Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH schriftlich angefordert und sind innerhalb der genannten Frist zu zahlen (§ 8 Abs. 2).

Auch die Meldefristen variieren: In Allensbach müssen Gäste innerhalb von 24 Stunden an- und abgemeldet werden, in Bodman-Ludwigshafen, Radolfzell und auf der Reichenau innerhalb von drei Tagen. Mehrere Gemeinden schreiben inzwischen das elektronische Meldescheinverfahren vor. Wer mehrere Objekte in verschiedenen Gemeinden hat, jongliert also mit unterschiedlichen Fristen und Verfahren — einer der Punkte, die wir in der Verwaltung komplett übernehmen.

Die Gemeinde (üblicherweise Ordnungs- oder Kämmerei-Amt) versendet Abrechnung und Quittung. Sparen Sie alle Belege und Meldescheine auf – 10 Jahre Aufbewahrungspflicht!

Schritt 4: Dokumentation und Archivierung

Führen Sie eine lückenlose Dokumentation:

  • Alle Meldescheine (Original oder PDF)
  • Zahlungsbelege (Bank-Überweisungen, Quittungen der Gemeinde)
  • Buchungsbestätigungen (als Nachweis der Übernachtungen)
  • Abrechnungsschreiben der Gemeinde

Im Falle einer Prüfung durch das Gemeindeamt ist dies Ihr bestes Beweismittel, dass Sie gewissenhaft abgerechnet haben.

Was passiert bei Verstößen? Bußgelder und Nachzahlungen

Wenn Sie die Kurtaxe nicht oder nicht vollständig abführen, drohen empfindliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: In Baden-Württemberg können Ordnungswidrigkeitsverfahren zu Bußgeldern bis 10.000 EUR führen.
  • Nachzahlungen + Verzugszinsen: Sie müssen die fehlende Kurtaxe nachzahlen plus Verzugszinsen (üblicherweise 5–8 % pro Jahr).
  • Gerichtliche Eintreibung: Die Gemeinde kann die ausstehende Summe gerichtlich eintreiben.
  • Betriebsuntersagung: Im worst case kann der Betrieb der Ferienwohnung untersagt werden, wenn wiederholt Verstöße vorliegen.
  • Reputationsschaden: Ein öffentlich bekannter Verstoß kann potenzielle Gäste abschrecken.

Hinweis: Gemeinden sind verstärkt dabei, Kurtaxe-Abgaben zu kontrollieren. Die Quellen sind öffentliche Buchungsplattformen, die Zahl der übernachtenden Gäste, Parkplatz-Belegung und Beschwerde-Mitteilungen.

Kurtaxe und Buchungsplattformen: Airbnb, Booking.com & Co.

Die großen Vermietungsplattformen haben erkannt, dass Kurtaxe-Eintreibung und Abführung eine kritische Compliance-Anforderung ist. Der Stand 2026:

Airbnb

Airbnb bietet in vielen deutschen Gemeinden an, Kurtaxe automatisch einzuziehen und abzuführen. Das funktioniert so:

  • Sie aktivieren in Ihrem Angebot „Kurtaxe" mit der entsprechenden Gemeinde.
  • Airbnb berechnet und zeigt die Gebühr transparent in der Buchung an.
  • Airbnb zieht die Gebühr vom Gast ein und führt sie monatlich an die Gemeinde ab.

Achtung: Das funktioniert nicht überall. Einige kleinere Gemeinden oder solche mit älteren Systemen kooperieren nicht mit Airbnb. Zudem gilt: Auch wenn Airbnb abführt, sind Sie noch immer rechtlich mitverantwortlich. Kontrollieren Sie monatlich, ob die Gemeldungen korrekt sind.

Booking.com

Booking hat ein ähnliches System, ist aber weniger flächendeckend. Sie müssen die Optionen in Ihrem Konto prüfen.

Vrbo / Homeaway

Auch hier gibt es automatisierte Lösungen, aber nicht in allen Gemeinden.

Weitere Plattformen

Kleinere Plattformen (Wimdu, Fewo-direkt, lokale Portale) bieten oft keine automatisierte Lösung. Hier müssen Sie manuell einziehen und abführen.

Best Practice: Nutzen Sie die Plattform-Abwicklung, wo verfügbar, aber überprüfen Sie monatlich die Meldungen. Kommunizieren Sie gegenüber Ihren Gästen deutlich, dass Kurtaxe hinzukommt und bereits durch die Plattform verrechnet wird – so entsteht kein Unwille bei der Buchung.

Praxis-Tipps für Eigentümer: Automatisieren, Dokumentieren, Überprüfen

Wenn Sie mehrere Ferienwohnungen verwalten oder häufig Gäste beherbergen, wird die manuelle Kurtaxe-Verwaltung schnell aufwändig. Hier sind bewährte Lösungen:

1. Automatisierung durch die Buchungsplattform

Nutzen Sie die eingebauten Funktionen von Airbnb, Booking.com etc., um Kurtaxe automatisch einzuziehen. Das spart Zeit und minimiert Fehler.

2. Verwaltungssoftware und Tools

Es gibt spezialisierte Software für Ferienwohnung-Verwaltung, die Kurtaxe-Tracking und -Abrechnung integriert:

  • Digitale Meldeschein-Systeme: Einige Gemeinden bieten Online-Portale, in die Sie Gäste direkt eintragen.
  • Excel-Templates: Ein strukturiertes Spreadsheet mit automatischen Berechnungen (Gast, Datum, Satz, Gesamtsumme).
  • Spezialisierte FeWo-Software: Programme wie „Owners.com", „WebDAV", oder ähnliche Lösungen integrieren Buchung, Kurtaxe und Abrechnung.

3. Monatsliche Kontrolle

Unabhängig davon, wer die Kurtaxe einzieht – prüfen Sie monatlich:

  • Stimmen die Buchungen mit den eingezogenen Gebühren überein?
  • Wurden Kinder-Befreiungen korrekt angewendet?
  • Sind Zahlungsbelege vollständig?

4. Beauftragte Verwaltung (Empfehlungen)

Wenn Sie nicht selbst Zeit für Kurtaxe-Management aufwenden möchten, beauftragen Sie ein professionelles Verwaltungsunternehmen. Dieses kümmert sich um:

  • Eintreibung bei Gästen
  • Meldeschein-Ausfüllung und Archivierung
  • Monatliche/quartalsweise Abführung an die Gemeinde
  • Dokumentation und Compliance

5. Transparente Kommunikation mit Gästen

Teilen Sie schon in der Buchungs-Anzeige mit, dass Kurtaxe anfällt:

  • „Kurtaxe/Gästebeitrag: [Satz Ihrer Gemeinde] pro Person und Nacht, vor Ort zusätzlich zu zahlen" — in Konstanz stattdessen: „Tourismus- und Klimaschutzabgabe: 5,6 % des Übernachtungspreises, vor Ort zusätzlich zu zahlen" — oder
  • „In der Miete enthalten" (wenn Sie sie selbst tragen).

Das schafft Klarheit und vermeidet Überraschungen und negative Bewertungen.

Wir übernehmen die Kurtaxe-Verwaltung für Sie

Kurtaxe ist wichtig, aber auch zeitraubend und fehleranfällig, wenn Sie es nebenbei selbst machen. FeWo Verwaltung Roller hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Ferienwohnungen am Bodensee – und die Kurtaxe-Abwicklung ist ein Kernbereich unserer Arbeit.

Das ist, was wir für Ihre Ferienwohnung übernehmen:

  • Gäste-Kommunikation: Wir teilen Gästen mit, dass Kurtaxe anfällt, und führen diese transparent auf.
  • Eintreibung: Kurtaxe wird zusammen mit der Miete eingezogen – zuverlässig und buchhalterisch sauber.
  • Meldung und Archivierung: Wir füllen alle erforderlichen Meldescheine aus und speichern sie digital ab.
  • Abführung: Monatliche oder nach Gemeinde-Vorschrift termingenaue Abführung an die Gemeinde.
  • Compliance und Prüfung: Vollständige Dokumentation schützt Sie im Falle von Kontrollen.

Wir arbeiten mit allen wichtigen Bodensee-Gemeinden zusammen – Konstanz, Überlingen, Meersburg, Radolfzell, Bodman-Ludwigshafen, Allensbach, Reichenau, Sipplingen und Hagnau. Jede Gemeinde hat ihre Eigenheiten; wir kennen sie alle.

Ergebnis: Sie erhalten ein klares Abrechnung-Statement, und Sie können sich auf das konzentrieren, was zählt – eine gut verwaltete, rentable Ferienwohnung.

Kurtaxe-Verwaltung leicht gemacht

Sie konzentrieren sich auf Ihre Gäste — wir kümmern uns um die Kurtaxe-Abwicklung.

Verwaltung für Ihre Ferienwohnung

Häufige Fragen zur Kurtaxe am Bodensee

Die Kurtaxe zahlt der Gast. Sie ist eine Übernachtungsabgabe, die für jeden Gast pro Nacht fällig wird. Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie aber verpflichtet, die Gebühr einzutreiben und an die Gemeinde abzuführen. Sie können die Kurtaxe in der Regel direkt zu den Unterkunftskosten addieren oder separat ausweisen.
Die Sätze variieren je nach Gemeinde deutlich: In der Nebensaison beginnen sie bei etwa 1,50 EUR pro Person und Nacht (Reichenau), in der Hauptsaison reichen sie bis 4,50 EUR (Meersburg). Konstanz fällt aus dem Raster: Dort gilt seit 01.04.2023 keine Kurtaxe mehr, sondern eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Übernachtungsentgelts — der Betrag hängt also vom Zimmerpreis ab. Die aktuellen Sätze aller Gemeinden stehen in der Tabelle weiter oben.
Die beste Quelle ist die Gemeinde selbst. Kontaktieren Sie das Ordnungs- oder Kämmerei-Amt telefonisch oder per E-Mail. Viele Gemeinden haben ihre Kurtaxe-Satzung auch online — suchen Sie nach „[Gemeindename] Kurtaxe-Satzung".
In den meisten Bodensee-Gemeinden ja — aber die Altersgrenzen unterscheiden sich. Manche befreien Kinder bis 6 Jahren, andere bis Schulende oder bis 14 Jahren. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Fehlende oder verspätete Abführung kann zu Bußgeldern bis 10.000 EUR, Nachzahlungen mit Verzugszinsen und im schlimmsten Fall sogar zur Betriebsuntersagung führen. Lückenlose Dokumentation ist Ihre beste Absicherung.
In vielen deutschen Gemeinden ja — Airbnb und Booking.com bieten automatisierte Eintreibung und Abführung an. Das funktioniert aber nicht überall. Selbst wenn die Plattform abführt, kontrollieren Sie monatlich, dass alles korrekt erfasst wird. Rechtlich bleiben Sie mitverantwortlich.
Ja. Ein professionelles Verwaltungsunternehmen wie FeWo Verwaltung Roller kümmert sich um Eintreibung, Meldescheine, Archivierung und Abführung. Das spart Ihnen Zeit, minimiert Fehler und schützt Sie vor Compliance-Risiken.

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