Auf einen Blick
- Kurtaxe zahlen: Gäste, nicht der Eigentümer – aber Sie als Vermieter sind für die Eintreibung und Abführung verantwortlich
- Sätze variieren: Von 1,50 EUR (Reichenau, Nebensaison) bis 4,50 EUR (Meersburg) pro Person/Nacht — Konstanz rechnet stattdessen prozentual (5,6 % des Übernachtungsentgelts)
- Saisonabhängig: Hauptsaison (Mai–Sept.) meist teurer als Nebensaison
- Kinder befreit: In den meisten Gemeinden bis Alter 6–7 Jahre oder Schulende
- Rechtliche Basis: Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW), §§ 43–48
- Abwicklung: Meldescheine, monatliche oder quartalsweise Abrechnung mit der Gemeinde
- Bußgelder: Fehlende oder verspätete Abführung kann kostspielig werden – lückenlose Dokumentation ist Pflicht
- Plattformen: Airbnb und Booking.com unterstützen teilweise automatische Eintreibung und Abführung
Einleitung: Warum Kurtaxe für Ferienwohnung-Eigentümer wichtig ist
Die Kurtaxe (auch Übernachtungsabgabe oder Fremdenverkehrsabgabe genannt) ist eine Gebühr, die Urlaubsgäste für ihren Aufenthalt am Bodensee zahlen. Als Eigentümer oder Betreiber einer Ferienwohnung sind Sie nicht selbst Steuerzahler – stattdessen sind Sie in der Rolle des Eintreibers und Abführenden. Das bedeutet: Sie sammeln die Kurtaxe von Ihren Gästen ein und leiten sie an die zuständige Gemeinde weiter.
Das klingt einfach, birgt aber Tücken. Viele Eigentümer wissen nicht genau, welche Sätze in ihrer Gemeinde gelten, wie die Abrechnung funktioniert oder was bei Verstößen droht. Falsche oder fehlende Abführung kann zu Bußgeldern, Nachzahlungen und Reputationsschäden führen.
Dieser Ratgeber deckt alle wichtigen Punkte zur Kurtaxe am Bodensee ab – von der rechtlichen Grundlage über die aktuelle Satz-Tabelle bis zur praktischen Abwicklung.
Was ist die Kurtaxe? Rechtliche Grundlagen
Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die von vielen Fremdenverkehrsgemeinden erhoben wird, um öffentliche Infrastruktur und touristisches Marketing zu finanzieren. Am Bodensee sind es vor allem die Ufer-Gemeinden und Städte, die Kurtaxe verlangen.
Rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg: Das Kommunalabgabengesetz (KAG BW), insbesondere §§ 43–48, regelt die Erhebung von Kurtaxe und ähnlichen Tourismusabgaben. Jede Gemeinde erarbeitet eine Satzung, die festlegt:
- Wer Kurtaxe zahlt (Personenkreis: Übernachtungsgäste)
- Welche Höhe gilt (unterschiedlich je nach Saison, Alter, Art der Unterkunft)
- Welche Befreiungen es gibt (z. B. Kinder, Verwandte, berufliche Gründe)
- Wie die Abrechnung erfolgt (Meldescheine, Fristen)
- Was bei Nichtpayment droht (Bußgelder, Verzugszinsen)
Die genaue Satzung ist im Rathaus jeder Gemeinde verfügbar und oft auch online einsehbar.
Wer muss Kurtaxe zahlen? Die Rollenteilung
Das ist ein kritischer Punkt, an dem viele Missverständnisse entstehen:
- Der Gast: Zahlt die Kurtaxe. Sie ist eine „Unterkunftsabgabe", d. h., jeder Übernachtungsgast wird fällig.
- Der Eigentümer/Betreiber (Sie): Sind verpflichtet, die Kurtaxe von den Gästen einzuziehen und der Gemeinde zu melden/abzuführen. Das ist eine Verwaltungsaufgabe, die Sie vertraglich delegieren können (z. B. an ein Verwaltungsunternehmen).
Beispiel 1 — fester Betrag (Meersburg): Ein Paar verbringt 5 Nächte in Ihrer Meersburger Ferienwohnung (Hauptort). Bei 4,50 EUR je Person und Aufenthaltstag fallen 5 × 4,50 EUR × 2 = 45,00 EUR Kurtaxe an.
Beispiel 2 — prozentual (Konstanz): Konstanz erhebt seit dem 01.04.2023 keine Kurtaxe mehr, sondern eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Übernachtungsentgelts inkl. MwSt. Dasselbe Paar zahlt für 5 Nächte insgesamt 750 EUR Übernachtungsentgelt (150 EUR pro Nacht, ohne Verpflegung und Nebenleistungen) — die Abgabe beträgt dann 750 EUR × 5,6 % = 42,00 EUR. Anders als bei einem festen Betrag steigt sie also mit Ihrem Übernachtungspreis.
In beiden Fällen müssen Sie den Betrag von den Gästen einziehen (per Meldeschein oder Kautionsvorbehalt) und fristgerecht an die Gemeinde abführen. Die Meldefristen legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — bitte dort prüfen.
Wichtig: Sie müssen die Kurtaxe unabhängig davon eintreiben und abführen, ob die Plattform (Airbnb, Booking, Vrbo) dies tut oder nicht. Falls Sie nicht selbst abführen, müssen Sie die vollständige Verantwortung schriftlich an den Plattform-Betreiber oder ein Verwaltungsunternehmen übertragen und dies dokumentieren.
Aktuelle Kurtaxe-Sätze für alle Bodensee-Gemeinden 2026
Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Sätze für die wichtigsten Bodensee-Gemeinden. Diese Werte basieren auf Informationen von Anfang 2026 und sind Richtwerte und Bereiche. Exakte Sätze können sich kurzfristig ändern, und Sie sollten Ihre zuständige Gemeinde immer direkt kontaktieren, um die aktuellen Sätze für Ihren Betrieb zu bestätigen.
| Gemeinde / Stadt | Art der Abgabe | Hauptsaison (01.04.–31.10.) | Nebensaison (01.11.–31.03.) | Kinder | Stand & Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Konstanz | Übernachtungssteuer | 5,6 % des Übernachtungsentgelts inkl. MwSt. | 5,6 % (keine Saisonstaffelung) | Minderjährige befreit | seit 01.04.2023 Ortsrecht Konstanz |
| Überlingen | Kurtaxe | 4,10 € (Kurbezirk I) / 3,40 € (II) | 3,20 € (I) / 2,80 € (II) | bis vollendetes 15. Lj. frei | seit 01.01.2026 Kurtaxesatzung Überlingen |
| Meersburg | Kurtaxe | 4,50 € (Hauptort) / 3,20 € (Ortsteile) — ganzjährig | dieselben Sätze | bis 6 J. frei, 6–15 J. 30 % ermäßigt | seit 01.01.2026 Kurtaxe Meersburg |
| Sipplingen | Kurtaxe | 3,90 € | 2,50 € | bis vollendetes 15. Lj. frei | seit 01.01.2025 Kurtaxe Sipplingen |
| Hagnau | Kurtaxe | 3,70 € | 1,85 € | bis vollendetes 15. Lj. frei | seit 01.01.2026 Kurtaxe Hagnau |
| Bodman-Ludwigshafen | Kurtaxe | 3,50 € | 2,50 € | bis einschl. 14 J. frei | Änderungssatzung 05.11.2024 Gemeinde Bodman-Ludwigshafen * |
| Radolfzell | Kurtaxe | 3,00 € | 3,00 € (keine Saisonstaffelung) | bis einschl. 14 J. frei | seit 01.01.2025 Kurtaxesatzung Radolfzell |
| Allensbach | Kurtaxe | 3,30 € (Kernort) / 3,00 € (Ortsteile) / 2,15 € (Klinikgebiet, ganzjährig) | 1,80 € (Kernort & Ortsteile) | bis vollendetes 15. Lj. frei | seit 01.01.2026 Kurtaxe Allensbach |
| Reichenau | Kurtaxe | 3,30 € (Gewann Schlafbach 2,00 €) | 1,50 € | bis vollendetes 15. Lj. frei | seit 01.01.2026 Ortsrecht Reichenau |
| Friedrichshafen | Kurtaxe | 2,80 € | 1,70 € | bis 6 J. frei, 6–18 J. 50 % auf Antrag | seit 01.01.2025 Satzungen Friedrichshafen |
| Lindau (BY) | Kurbeitrag | 3,30 € (ab 16 J.) / 2,00 € (6–16 J.) | 2,20 € (ab 16 J.) / 1,20 € (6–16 J.) | unter 6 J. frei | seit 01.04.2021 Stadtrecht Lindau |
Erläuterungen zur Tabelle:
- Zwei verschiedene Abgaben: Die meisten Gemeinden erheben eine Kurtaxe bzw. einen Gästebeitrag nach § 43 KAG BW — einen festen Betrag pro Person und Aufenthaltstag. Konstanz hat die Kurtaxe zum 31.03.2023 abgeschafft und erhebt seither eine Tourismus- und Klimaschutzabgabe von 5,6 % des Übernachtungsentgelts inkl. MwSt.; Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. In Konstanz steigt die Abgabe also mit Ihrem Übernachtungspreis.
- Saison: Die meisten Gemeinden staffeln nach Hauptsaison (01.04.–31.10.) und Nebensaison (01.11.–31.03.). Meersburg, Radolfzell und Konstanz erheben ganzjährig denselben Satz. Mehrere Gemeinden staffeln zusätzlich nach Kurbezirken: Überlingen (I = südlich der B 31 alt, II = übriges Gemeindegebiet), Allensbach (Kernort / Ortsteile Hegne, Kaltbrunn und Langenrain-Freudental / Klinikgebiet) und Reichenau (Sondersatz für das Gewann Schlafbach). Prüfen Sie, in welchem Bezirk Ihre Wohnung liegt — der Unterschied beträgt bis zu 1,15 € pro Person und Nacht.
- Kinder: Die Altersgrenzen unterscheiden sich erheblich — von „bis zum vollendeten 6. Lebensjahr" (Meersburg, Friedrichshafen) über „bis zum vollendeten 15. Lebensjahr" (die meisten BW-Gemeinden) bis zu „alle Minderjährigen" (Konstanz). Teilweise gibt es Ermäßigungen statt voller Befreiung — in Friedrichshafen nur auf Antrag.
- An- und Abreisetag zählen in den meisten Satzungen zusammen als ein Aufenthaltstag.
- Bayern: Lindau erhebt auf Grundlage von Art. 7 BayKAG einen Kurbeitrag — andere Rechtsgrundlage als in Baden-Württemberg, mit eigener Altersstaffelung.
- Weitere Befreiungen (Tagesgäste, Geschäftsreisende, Schullandheime, Schwerbehinderte, Begleitpersonen) regelt jede Satzung eigenständig — bitte im Einzelfall prüfen.
- * Bodman-Ludwigshafen: Die Sätze 3,50 € / 2,50 € stammen von der offiziellen Gemeindeseite. Die zugrunde liegende Änderungssatzung vom 05.11.2024 liegt nur als nicht maschinenlesbarer Scan vor, sodass wir den Wortlaut nicht gegenprüfen konnten — die Basissatzung von 2020 nennt noch 3,00 € / 2,00 €. Im Zweifel kurz bei der Tourist-Information nachfragen.
Wie wird die Kurtaxe abgewickelt? Prozess und Fristen
Die praktische Abwicklung folgt einem standardisierten Schema, das sich je nach Gemeinde nur geringfügig unterscheidet:
Schritt 1: Meldeschein ausfüllen
Für jeden Gast müssen Sie einen Meldeschein (auch Übernachtungsmeldeschein oder Fremdenverkehrsformular genannt) ausfüllen. Dieser enthält:
- Name, Vorname, Geburtsdatum des Gastes
- Adresse (falls erforderlich)
- Ankunft- und Abreisedatum
- Art und Adresse der Unterkunft
- Befreiungsgründe (falls zutreffend)
Viele Gemeinden stellen Formulare (PDF oder Excel) zur Verfügung. Einige ermöglichen auch die elektronische Einreichung oder Schnittstellen über Plattformen.
Schritt 2: Kurtaxe eintreiben
Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Kurtaxe von den Gästen zu erhalten:
- Vorauskasse: Kurtaxe wird zusammen mit der Unterkunftsgebühr eingezogen (saubere Lösung).
- Ortstaxe vor Ort: Gast bezahlt bei Ankunft/Abreise in bar.
- Automatische Plattform-Abwicklung: Airbnb, Booking.com oder andere Plattformen ziehen es ein (falls die Gemeinde dies akzeptiert).
- Durch Verwaltungsunternehmen: Ein Betreiber wie FeWo Verwaltung Roller kümmert sich um alles.
Schritt 3: Abrechnung und Abführung
Die Fristen stehen in der jeweiligen Satzung und unterscheiden sich stärker, als die meisten Eigentümer erwarten. Belegte Beispiele aus der Region:
- Allensbach: Abführung bis zum 10. des Folgemonats (§ 10 Abs. 3 der Kurtaxesatzung).
- Bodman-Ludwigshafen: Abführung quartalsweise (§ 8 Abs. 3).
- Reichenau: Erhebung per Bescheid, zahlbar einen Monat nach Bekanntgabe (§ 8 Abs. 3).
- Radolfzell: Die Beträge werden von der Tourismus- und Stadtmarketing Radolfzell GmbH schriftlich angefordert und sind innerhalb der genannten Frist zu zahlen (§ 8 Abs. 2).
Auch die Meldefristen variieren: In Allensbach müssen Gäste innerhalb von 24 Stunden an- und abgemeldet werden, in Bodman-Ludwigshafen, Radolfzell und auf der Reichenau innerhalb von drei Tagen. Mehrere Gemeinden schreiben inzwischen das elektronische Meldescheinverfahren vor. Wer mehrere Objekte in verschiedenen Gemeinden hat, jongliert also mit unterschiedlichen Fristen und Verfahren — einer der Punkte, die wir in der Verwaltung komplett übernehmen.
Die Gemeinde (üblicherweise Ordnungs- oder Kämmerei-Amt) versendet Abrechnung und Quittung. Sparen Sie alle Belege und Meldescheine auf – 10 Jahre Aufbewahrungspflicht!
Schritt 4: Dokumentation und Archivierung
Führen Sie eine lückenlose Dokumentation:
- Alle Meldescheine (Original oder PDF)
- Zahlungsbelege (Bank-Überweisungen, Quittungen der Gemeinde)
- Buchungsbestätigungen (als Nachweis der Übernachtungen)
- Abrechnungsschreiben der Gemeinde
Im Falle einer Prüfung durch das Gemeindeamt ist dies Ihr bestes Beweismittel, dass Sie gewissenhaft abgerechnet haben.
Was passiert bei Verstößen? Bußgelder und Nachzahlungen
Wenn Sie die Kurtaxe nicht oder nicht vollständig abführen, drohen empfindliche Konsequenzen:
- Bußgelder: In Baden-Württemberg können Ordnungswidrigkeitsverfahren zu Bußgeldern bis 10.000 EUR führen.
- Nachzahlungen + Verzugszinsen: Sie müssen die fehlende Kurtaxe nachzahlen plus Verzugszinsen (üblicherweise 5–8 % pro Jahr).
- Gerichtliche Eintreibung: Die Gemeinde kann die ausstehende Summe gerichtlich eintreiben.
- Betriebsuntersagung: Im worst case kann der Betrieb der Ferienwohnung untersagt werden, wenn wiederholt Verstöße vorliegen.
- Reputationsschaden: Ein öffentlich bekannter Verstoß kann potenzielle Gäste abschrecken.
Hinweis: Gemeinden sind verstärkt dabei, Kurtaxe-Abgaben zu kontrollieren. Die Quellen sind öffentliche Buchungsplattformen, die Zahl der übernachtenden Gäste, Parkplatz-Belegung und Beschwerde-Mitteilungen.
Kurtaxe und Buchungsplattformen: Airbnb, Booking.com & Co.
Die großen Vermietungsplattformen haben erkannt, dass Kurtaxe-Eintreibung und Abführung eine kritische Compliance-Anforderung ist. Der Stand 2026:
Airbnb
Airbnb bietet in vielen deutschen Gemeinden an, Kurtaxe automatisch einzuziehen und abzuführen. Das funktioniert so:
- Sie aktivieren in Ihrem Angebot „Kurtaxe" mit der entsprechenden Gemeinde.
- Airbnb berechnet und zeigt die Gebühr transparent in der Buchung an.
- Airbnb zieht die Gebühr vom Gast ein und führt sie monatlich an die Gemeinde ab.
Achtung: Das funktioniert nicht überall. Einige kleinere Gemeinden oder solche mit älteren Systemen kooperieren nicht mit Airbnb. Zudem gilt: Auch wenn Airbnb abführt, sind Sie noch immer rechtlich mitverantwortlich. Kontrollieren Sie monatlich, ob die Gemeldungen korrekt sind.
Booking.com
Booking hat ein ähnliches System, ist aber weniger flächendeckend. Sie müssen die Optionen in Ihrem Konto prüfen.
Vrbo / Homeaway
Auch hier gibt es automatisierte Lösungen, aber nicht in allen Gemeinden.
Weitere Plattformen
Kleinere Plattformen (Wimdu, Fewo-direkt, lokale Portale) bieten oft keine automatisierte Lösung. Hier müssen Sie manuell einziehen und abführen.
Best Practice: Nutzen Sie die Plattform-Abwicklung, wo verfügbar, aber überprüfen Sie monatlich die Meldungen. Kommunizieren Sie gegenüber Ihren Gästen deutlich, dass Kurtaxe hinzukommt und bereits durch die Plattform verrechnet wird – so entsteht kein Unwille bei der Buchung.
Praxis-Tipps für Eigentümer: Automatisieren, Dokumentieren, Überprüfen
Wenn Sie mehrere Ferienwohnungen verwalten oder häufig Gäste beherbergen, wird die manuelle Kurtaxe-Verwaltung schnell aufwändig. Hier sind bewährte Lösungen:
1. Automatisierung durch die Buchungsplattform
Nutzen Sie die eingebauten Funktionen von Airbnb, Booking.com etc., um Kurtaxe automatisch einzuziehen. Das spart Zeit und minimiert Fehler.
2. Verwaltungssoftware und Tools
Es gibt spezialisierte Software für Ferienwohnung-Verwaltung, die Kurtaxe-Tracking und -Abrechnung integriert:
- Digitale Meldeschein-Systeme: Einige Gemeinden bieten Online-Portale, in die Sie Gäste direkt eintragen.
- Excel-Templates: Ein strukturiertes Spreadsheet mit automatischen Berechnungen (Gast, Datum, Satz, Gesamtsumme).
- Spezialisierte FeWo-Software: Programme wie „Owners.com", „WebDAV", oder ähnliche Lösungen integrieren Buchung, Kurtaxe und Abrechnung.
3. Monatsliche Kontrolle
Unabhängig davon, wer die Kurtaxe einzieht – prüfen Sie monatlich:
- Stimmen die Buchungen mit den eingezogenen Gebühren überein?
- Wurden Kinder-Befreiungen korrekt angewendet?
- Sind Zahlungsbelege vollständig?
4. Beauftragte Verwaltung (Empfehlungen)
Wenn Sie nicht selbst Zeit für Kurtaxe-Management aufwenden möchten, beauftragen Sie ein professionelles Verwaltungsunternehmen. Dieses kümmert sich um:
- Eintreibung bei Gästen
- Meldeschein-Ausfüllung und Archivierung
- Monatliche/quartalsweise Abführung an die Gemeinde
- Dokumentation und Compliance
5. Transparente Kommunikation mit Gästen
Teilen Sie schon in der Buchungs-Anzeige mit, dass Kurtaxe anfällt:
- „Kurtaxe/Gästebeitrag: [Satz Ihrer Gemeinde] pro Person und Nacht, vor Ort zusätzlich zu zahlen" — in Konstanz stattdessen: „Tourismus- und Klimaschutzabgabe: 5,6 % des Übernachtungspreises, vor Ort zusätzlich zu zahlen" — oder
- „In der Miete enthalten" (wenn Sie sie selbst tragen).
Das schafft Klarheit und vermeidet Überraschungen und negative Bewertungen.
Wir übernehmen die Kurtaxe-Verwaltung für Sie
Kurtaxe ist wichtig, aber auch zeitraubend und fehleranfällig, wenn Sie es nebenbei selbst machen. FeWo Verwaltung Roller hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Ferienwohnungen am Bodensee – und die Kurtaxe-Abwicklung ist ein Kernbereich unserer Arbeit.
Das ist, was wir für Ihre Ferienwohnung übernehmen:
- Gäste-Kommunikation: Wir teilen Gästen mit, dass Kurtaxe anfällt, und führen diese transparent auf.
- Eintreibung: Kurtaxe wird zusammen mit der Miete eingezogen – zuverlässig und buchhalterisch sauber.
- Meldung und Archivierung: Wir füllen alle erforderlichen Meldescheine aus und speichern sie digital ab.
- Abführung: Monatliche oder nach Gemeinde-Vorschrift termingenaue Abführung an die Gemeinde.
- Compliance und Prüfung: Vollständige Dokumentation schützt Sie im Falle von Kontrollen.
Wir arbeiten mit allen wichtigen Bodensee-Gemeinden zusammen – Konstanz, Überlingen, Meersburg, Radolfzell, Bodman-Ludwigshafen, Allensbach, Reichenau, Sipplingen und Hagnau. Jede Gemeinde hat ihre Eigenheiten; wir kennen sie alle.
Ergebnis: Sie erhalten ein klares Abrechnung-Statement, und Sie können sich auf das konzentrieren, was zählt – eine gut verwaltete, rentable Ferienwohnung.