Kurtaxe am Bodensee 2026

Alle Gemeinden, aktuelle Sätze und praktische Abwicklung für Ferienwohnung-Eigentümer.

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Auf einen Blick

  • Kurtaxe zahlen: Gäste, nicht der Eigentümer – aber Sie als Vermieter sind für die Eintreibung und Abführung verantwortlich
  • Sätze variieren: Je nach Gemeinde zwischen 1,50 EUR (Allensbach) und 3,50 EUR (Lindau) pro Person/Nacht
  • Saisonabhängig: Hauptsaison (Mai–Sept.) meist teurer als Nebensaison
  • Kinder befreit: In den meisten Gemeinden bis Alter 6–7 Jahre oder Schulende
  • Rechtliche Basis: Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW), §§ 43–48
  • Abwicklung: Meldescheine, monatliche oder quartalsweise Abrechnung mit der Gemeinde
  • Bußgelder: Fehlende oder verspätete Abführung kann kostspielig werden – lückenlose Dokumentation ist Pflicht
  • Plattformen: Airbnb und Booking.com unterstützen teilweise automatische Eintreibung und Abführung

Einleitung: Warum Kurtaxe für Ferienwohnung-Eigentümer wichtig ist

Die Kurtaxe (auch Übernachtungsabgabe oder Fremdenverkehrsabgabe genannt) ist eine Gebühr, die Urlaubsgäste für ihren Aufenthalt am Bodensee zahlen. Als Eigentümer oder Betreiber einer Ferienwohnung sind Sie nicht selbst Steuerzahler – stattdessen sind Sie in der Rolle des Eintreibers und Abführenden. Das bedeutet: Sie sammeln die Kurtaxe von Ihren Gästen ein und leiten sie an die zuständige Gemeinde weiter.

Das klingt einfach, birgt aber Tücken. Viele Eigentümer wissen nicht genau, welche Sätze in ihrer Gemeinde gelten, wie die Abrechnung funktioniert oder was bei Verstößen droht. Falsche oder fehlende Abführung kann zu Bußgeldern, Nachzahlungen und Reputationsschäden führen.

Dieser Ratgeber deckt alle wichtigen Punkte zur Kurtaxe am Bodensee ab – von der rechtlichen Grundlage über die aktuelle Satz-Tabelle bis zur praktischen Abwicklung.

Was ist die Kurtaxe? Rechtliche Grundlagen

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die von vielen Fremdenverkehrsgemeinden erhoben wird, um öffentliche Infrastruktur und touristisches Marketing zu finanzieren. Am Bodensee sind es vor allem die Ufer-Gemeinden und Städte, die Kurtaxe verlangen.

Rechtliche Grundlage in Baden-Württemberg: Das Kommunalabgabengesetz (KAG BW), insbesondere §§ 43–48, regelt die Erhebung von Kurtaxe und ähnlichen Tourismusabgaben. Jede Gemeinde erarbeitet eine Satzung, die festlegt:

  • Wer Kurtaxe zahlt (Personenkreis: Übernachtungsgäste)
  • Welche Höhe gilt (unterschiedlich je nach Saison, Alter, Art der Unterkunft)
  • Welche Befreiungen es gibt (z. B. Kinder, Verwandte, berufliche Gründe)
  • Wie die Abrechnung erfolgt (Meldescheine, Fristen)
  • Was bei Nichtpayment droht (Bußgelder, Verzugszinsen)

Die genaue Satzung ist im Rathaus jeder Gemeinde verfügbar und oft auch online einsehbar.

Wer muss Kurtaxe zahlen? Die Rollenteilung

Das ist ein kritischer Punkt, an dem viele Missverständnisse entstehen:

  • Der Gast: Zahlt die Kurtaxe. Sie ist eine „Unterkunftsabgabe", d. h., jeder Übernachtungsgast wird fällig.
  • Der Eigentümer/Betreiber (Sie): Sind verpflichtet, die Kurtaxe von den Gästen einzuziehen und der Gemeinde zu melden/abzuführen. Das ist eine Verwaltungsaufgabe, die Sie vertraglich delegieren können (z. B. an ein Verwaltungsunternehmen).

Beispiel: Ein Paar verbringt 5 Nächte in Ihrer Konstanzer Ferienwohnung. Bei einem Satz von 2,80 EUR/Person/Nacht fallen 5 × 2,80 EUR × 2 = 28,00 EUR Kurtaxe an. Diese 28,00 EUR müssen Sie von den Gästen eintreiben (per Meldeschein oder Kautionsvorbehalt) und bis zum 15. des Folge-Monats an die Stadt Konstanz abführen.

Wichtig: Sie müssen die Kurtaxe unabhängig davon eintreiben und abführen, ob die Plattform (Airbnb, Booking, Vrbo) dies tut oder nicht. Falls Sie nicht selbst abführen, müssen Sie die vollständige Verantwortung schriftlich an den Plattform-Betreiber oder ein Verwaltungsunternehmen übertragen und dies dokumentieren.

Merksatz: Die Kurtaxe tragen die Gäste. Sie sind aber als Vermieter rechtlich verantwortlich für die korrekte Eintreibung und Abführung. Das ist nicht optional – es ist Ihre Pflicht, egal ob Sie eine Person oder 50 Ferienwohnungen verwalten.

Aktuelle Kurtaxe-Sätze für alle Bodensee-Gemeinden 2026

Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Sätze für die wichtigsten Bodensee-Gemeinden. Diese Werte basieren auf Informationen von Anfang 2026 und sind Richtwerte und Bereiche. Exakte Sätze können sich kurzfristig ändern, und Sie sollten Ihre zuständige Gemeinde immer direkt kontaktieren, um die aktuellen Sätze für Ihren Betrieb zu bestätigen.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgende Tabelle enthält Näherungswerte und ungefähre Bereiche. Stand: Anfang 2026, Änderungen vorbehalten. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Sätze. Bitte erfragen Sie die aktuellen, bindenden Sätze direkt bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie Ihre Gäste informieren oder abrechnen. Die Kurtaxe wird regelmäßig angepasst, teilweise jährlich.
Gemeinde / Stadt Erwachsene (Hauptsaison) Erwachsene (Nebensaison) Kinder (bis ~6 Jahre) Besonderheiten
Konstanz 2,80–3,00 EUR 2,50–2,70 EUR Befreit Große Stadt, Premium-Sätze; Saison Mai–Okt.
Überlingen 2,80–3,20 EUR 2,50–2,80 EUR Befreit bis 6 J. Beliebtes Reiseziel, saisonal gestaffelt
Meersburg 2,50–3,00 EUR 2,20–2,50 EUR Befreit bis 7 J. Fähranbindung, Altstadt-Attraktion
Lindau (BY) 3,00–3,50 EUR 2,80–3,20 EUR Befreit bis 6 J. Höchste Sätze am See; attraktive Hafenstadt
Friedrichshafen 2,00–2,80 EUR 1,70–2,20 EUR Befreit Große Stadt, moderate Sätze; Zeppelin-Museum
Radolfzell 2,00–2,50 EUR 1,80–2,20 EUR Befreit bis 6 J. Mittelgroße Stadt, familienfreundlich
Sipplingen 2,00–2,50 EUR 1,80–2,00 EUR Befreit Kleinere Gemeinde, moderate Sätze
Hagnau 2,00–2,50 EUR 1,80–2,00 EUR Befreit bis 6 J. Weinbaugemeinde, idyllische Lage
Bodman-Ludwigshafen 1,80–2,20 EUR 1,60–1,90 EUR Befreit Kleinere Gemeinde, günstige Sätze
Allensbach 1,50–2,00 EUR 1,30–1,70 EUR Befreit bis 6 J. Kleine Gemeinde, Insel Reichenau in der Nähe
Reichenau 1,50–2,00 EUR 1,30–1,70 EUR Befreit UNESCO-Insel, kulturelles Highlight, niedrige Sätze

Erläuterungen zur Tabelle:

  • Hauptsaison: Typischerweise Mai bis Oktober, teilweise April bis September. Die genauen Daten legen die Gemeinden fest.
  • Nebensaison: Restliche Monate. Oft sind die Sätze 10–20 % niedriger als in der Hauptsaison.
  • Kinderbefreiung: Wird unterschiedlich gehandhabt – manche Gemeinden befreien bis 6 Jahre, andere bis Schulende. Prüfen Sie die lokale Satzung.
  • Unterschied Bayern/BW: Lindau liegt in Bayern und hat eigene Regelungen, ähnelt aber den BW-Sätzen.

Wie wird die Kurtaxe abgewickelt? Prozess und Fristen

Die praktische Abwicklung folgt einem standardisierten Schema, das sich je nach Gemeinde nur geringfügig unterscheidet:

Schritt 1: Meldeschein ausfüllen

Für jeden Gast müssen Sie einen Meldeschein (auch Übernachtungsmeldeschein oder Fremdenverkehrsformular genannt) ausfüllen. Dieser enthält:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Gastes
  • Adresse (falls erforderlich)
  • Ankunft- und Abreisedatum
  • Art und Adresse der Unterkunft
  • Befreiungsgründe (falls zutreffend)

Viele Gemeinden stellen Formulare (PDF oder Excel) zur Verfügung. Einige ermöglichen auch die elektronische Einreichung oder Schnittstellen über Plattformen.

Schritt 2: Kurtaxe eintreiben

Sie haben mehrere Möglichkeiten, die Kurtaxe von den Gästen zu erhalten:

  • Vorauskasse: Kurtaxe wird zusammen mit der Unterkunftsgebühr eingezogen (saubere Lösung).
  • Ortstaxe vor Ort: Gast bezahlt bei Ankunft/Abreise in bar.
  • Automatische Plattform-Abwicklung: Airbnb, Booking.com oder andere Plattformen ziehen es ein (falls die Gemeinde dies akzeptiert).
  • Durch Verwaltungsunternehmen: Ein Betreiber wie FeWo Verwaltung Roller kümmert sich um alles.

Schritt 3: Abrechnung und Abführung

Je nach Gemeinde:

  • Monatliche Abrechnung: Meldescheine und Zahlung bis zum 15. des Folge-Monats.
  • Quartalsweise Abrechnung: Sammlung über 3 Monate, Abführung bis Ende des Monats nach Quartal.
  • Jährliche Abrechnung: Weniger üblich, aber in kleineren Gemeinden möglich.

Die Gemeinde (üblicherweise Ordnungs- oder Kämmerei-Amt) versendet Abrechnung und Quittung. Sparen Sie alle Belege und Meldescheine auf – 10 Jahre Aufbewahrungspflicht!

Schritt 4: Dokumentation und Archivierung

Führen Sie eine lückenlose Dokumentation:

  • Alle Meldescheine (Original oder PDF)
  • Zahlungsbelege (Bank-Überweisungen, Quittungen der Gemeinde)
  • Buchungsbestätigungen (als Nachweis der Übernachtungen)
  • Abrechnungsschreiben der Gemeinde

Im Falle einer Prüfung durch das Gemeindeamt ist dies Ihr bestes Beweismittel, dass Sie gewissenhaft abgerechnet haben.

Was passiert bei Verstößen? Bußgelder und Nachzahlungen

Wenn Sie die Kurtaxe nicht oder nicht vollständig abführen, drohen empfindliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: In Baden-Württemberg können Ordnungswidrigkeitsverfahren zu Bußgeldern bis 10.000 EUR führen.
  • Nachzahlungen + Verzugszinsen: Sie müssen die fehlende Kurtaxe nachzahlen plus Verzugszinsen (üblicherweise 5–8 % pro Jahr).
  • Gerichtliche Eintreibung: Die Gemeinde kann die ausstehende Summe gerichtlich eintreiben.
  • Betriebsuntersagung: Im worst case kann der Betrieb der Ferienwohnung untersagt werden, wenn wiederholt Verstöße vorliegen.
  • Reputationsschaden: Ein öffentlich bekannter Verstoß kann potenzielle Gäste abschrecken.

Hinweis: Gemeinden sind verstärkt dabei, Kurtaxe-Abgaben zu kontrollieren. Die Quellen sind öffentliche Buchungsplattformen, die Zahl der übernachtenden Gäste, Parkplatz-Belegung und Beschwerde-Mitteilungen.

Kurtaxe und Buchungsplattformen: Airbnb, Booking.com & Co.

Die großen Vermietungsplattformen haben erkannt, dass Kurtaxe-Eintreibung und Abführung eine kritische Compliance-Anforderung ist. Der Stand 2026:

Airbnb

Airbnb bietet in vielen deutschen Gemeinden an, Kurtaxe automatisch einzuziehen und abzuführen. Das funktioniert so:

  • Sie aktivieren in Ihrem Angebot „Kurtaxe" mit der entsprechenden Gemeinde.
  • Airbnb berechnet und zeigt die Gebühr transparent in der Buchung an.
  • Airbnb zieht die Gebühr vom Gast ein und führt sie monatlich an die Gemeinde ab.

Achtung: Das funktioniert nicht überall. Einige kleinere Gemeinden oder solche mit älteren Systemen kooperieren nicht mit Airbnb. Zudem gilt: Auch wenn Airbnb abführt, sind Sie noch immer rechtlich mitverantwortlich. Kontrollieren Sie monatlich, ob die Gemeldungen korrekt sind.

Booking.com

Booking hat ein ähnliches System, ist aber weniger flächendeckend. Sie müssen die Optionen in Ihrem Konto prüfen.

Vrbo / Homeaway

Auch hier gibt es automatisierte Lösungen, aber nicht in allen Gemeinden.

Weitere Plattformen

Kleinere Plattformen (Wimdu, Fewo-direkt, lokale Portale) bieten oft keine automatisierte Lösung. Hier müssen Sie manuell einziehen und abführen.

Best Practice: Nutzen Sie die Plattform-Abwicklung, wo verfügbar, aber überprüfen Sie monatlich die Meldungen. Kommunizieren Sie gegenüber Ihren Gästen deutlich, dass Kurtaxe hinzukommt und bereits durch die Plattform verrechnet wird – so entsteht kein Unwille bei der Buchung.

Praxis-Tipps für Eigentümer: Automatisieren, Dokumentieren, Überprüfen

Wenn Sie mehrere Ferienwohnungen verwalten oder häufig Gäste beherbergen, wird die manuelle Kurtaxe-Verwaltung schnell aufwändig. Hier sind bewährte Lösungen:

1. Automatisierung durch die Buchungsplattform

Nutzen Sie die eingebauten Funktionen von Airbnb, Booking.com etc., um Kurtaxe automatisch einzuziehen. Das spart Zeit und minimiert Fehler.

2. Verwaltungssoftware und Tools

Es gibt spezialisierte Software für Ferienwohnung-Verwaltung, die Kurtaxe-Tracking und -Abrechnung integriert:

  • Digitale Meldeschein-Systeme: Einige Gemeinden bieten Online-Portale, in die Sie Gäste direkt eintragen.
  • Excel-Templates: Ein strukturiertes Spreadsheet mit automatischen Berechnungen (Gast, Datum, Satz, Gesamtsumme).
  • Spezialisierte FeWo-Software: Programme wie „Owners.com", „WebDAV", oder ähnliche Lösungen integrieren Buchung, Kurtaxe und Abrechnung.

3. Monatsliche Kontrolle

Unabhängig davon, wer die Kurtaxe einzieht – prüfen Sie monatlich:

  • Stimmen die Buchungen mit den eingezogenen Gebühren überein?
  • Wurden Kinder-Befreiungen korrekt angewendet?
  • Sind Zahlungsbelege vollständig?

4. Beauftragte Verwaltung (Empfehlungen)

Wenn Sie nicht selbst Zeit für Kurtaxe-Management aufwenden möchten, beauftragen Sie ein professionelles Verwaltungsunternehmen. Dieses kümmert sich um:

  • Eintreibung bei Gästen
  • Meldeschein-Ausfüllung und Archivierung
  • Monatliche/quartalsweise Abführung an die Gemeinde
  • Dokumentation und Compliance

5. Transparente Kommunikation mit Gästen

Teilen Sie schon in der Buchungs-Anzeige mit, dass Kurtaxe anfällt:

  • „Kurtaxe (Übernachtungsabgabe): 2,80 EUR/Person/Nacht zusätzlich" oder
  • „In der Miete enthalten" (wenn Sie sie selbst tragen).

Das schafft Klarheit und vermeidet Überraschungen und negative Bewertungen.

Wir übernehmen die Kurtaxe-Verwaltung für Sie

Kurtaxe ist wichtig, aber auch zeitraubend und fehleranfällig, wenn Sie es nebenbei selbst machen. FeWo Verwaltung Roller hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Ferienwohnungen am Bodensee – und die Kurtaxe-Abwicklung ist ein Kernbereich unserer Arbeit.

Das ist, was wir für Ihre Ferienwohnung übernehmen:

  • Gäste-Kommunikation: Wir teilen Gästen mit, dass Kurtaxe anfällt, und führen diese transparent auf.
  • Eintreibung: Kurtaxe wird zusammen mit der Miete eingezogen – zuverlässig und buchhalterisch sauber.
  • Meldung und Archivierung: Wir füllen alle erforderlichen Meldescheine aus und speichern sie digital ab.
  • Abführung: Monatliche oder nach Gemeinde-Vorschrift termingenaue Abführung an die Gemeinde.
  • Compliance und Prüfung: Vollständige Dokumentation schützt Sie im Falle von Kontrollen.

Wir arbeiten mit allen wichtigen Bodensee-Gemeinden zusammen – Konstanz, Überlingen, Meersburg, Radolfzell, Bodman-Ludwigshafen, Allensbach, Reichenau, Sipplingen und Hagnau. Jede Gemeinde hat ihre Eigenheiten; wir kennen sie alle.

Ergebnis: Sie erhalten ein klares Abrechnung-Statement, und Sie können sich auf das konzentrieren, was zählt – eine gut verwaltete, rentable Ferienwohnung.

Kurtaxe-Verwaltung leicht gemacht

Sie konzentrieren sich auf Ihre Gäste — wir kümmern uns um die Kurtaxe-Abwicklung.

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Häufige Fragen zur Kurtaxe am Bodensee

Die Kurtaxe zahlt der Gast. Sie ist eine Übernachtungsabgabe, die für jeden Gast pro Nacht fällig wird. Als Vermieterin oder Vermieter sind Sie aber verpflichtet, die Gebühr einzutreiben und an die Gemeinde abzuführen. Sie können die Kurtaxe in der Regel direkt zu den Unterkunftskosten addieren oder separat ausweisen.
Die Sätze variieren je nach Gemeinde zwischen etwa 1,50 EUR und 3,50 EUR pro Person und Nacht. Größere und touristisch attraktivere Städte wie Konstanz, Überlingen oder Lindau liegen eher am oberen Ende, kleinere Gemeinden wie Allensbach oder Reichenau am unteren Ende. Hauptsaison (Mai–Oktober) ist meist teurer als Nebensaison.
Die beste Quelle ist die Gemeinde selbst. Kontaktieren Sie das Ordnungs- oder Kämmerei-Amt telefonisch oder per E-Mail. Viele Gemeinden haben ihre Kurtaxe-Satzung auch online — suchen Sie nach „[Gemeindename] Kurtaxe-Satzung".
In den meisten Bodensee-Gemeinden ja — aber die Altersgrenzen unterscheiden sich. Manche befreien Kinder bis 6 Jahren, andere bis Schulende oder bis 14 Jahren. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde.
Das ist kein Kavaliersdelikt. Fehlende oder verspätete Abführung kann zu Bußgeldern bis 10.000 EUR, Nachzahlungen mit Verzugszinsen und im schlimmsten Fall sogar zur Betriebsuntersagung führen. Lückenlose Dokumentation ist Ihre beste Absicherung.
In vielen deutschen Gemeinden ja — Airbnb und Booking.com bieten automatisierte Eintreibung und Abführung an. Das funktioniert aber nicht überall. Selbst wenn die Plattform abführt, kontrollieren Sie monatlich, dass alles korrekt erfasst wird. Rechtlich bleiben Sie mitverantwortlich.
Ja. Ein professionelles Verwaltungsunternehmen wie FeWo Verwaltung Roller kümmert sich um Eintreibung, Meldescheine, Archivierung und Abführung. Das spart Ihnen Zeit, minimiert Fehler und schützt Sie vor Compliance-Risiken.

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